Versicherung bei einem getunten Fatbike
Technische Änderungen können dazu führen, dass ein Fatbike versicherungsrechtlich nicht mehr wie ein gewöhnliches Fahrrad behandelt wird. Entscheidend sind die tatsächliche Fahrzeugklasse, die konkrete Nutzung und die Versicherungsbedingungen.
Nach Umbauten prüfen
- Ob die Fahrzeugklasse durch die Änderung betroffen ist
- Ob eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung erforderlich ist
- Ob die bestehende Police die konkrete Fahrzeugkonfiguration abdeckt
- Ob Änderungen dem Versicherer gemeldet werden müssen
Nach einem Unfall
Fehlende Zulassung, eine falsche Fahrzeugklasse oder nicht versicherte technische Änderungen können erhebliche Folgen für Regulierung und Haftung haben. Eine pauschale Aussage, dass jede Versicherung immer oder niemals zahlt, ist nicht korrekt.